- aufhältig
- auf|häl|tig <Adj.> (bes. Amtsspr.):sich [vorübergehend] irgendwo aufhaltend; derzeit wohnhaft:im Ausland -e Personen.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
aufhältig — auf|häl|tig (besonders Amtssprache sich [vorübergehend] aufhaltend) … Die deutsche Rechtschreibung
Alibi — Ein Alibi (lat. zu alibi „anderswo“ von alius „ein anderer“) ist der Beweis oder Nachweis dafür, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und so als Täter nicht in Frage kommt. Es bedarf im strafrechtlichen… … Deutsch Wikipedia
Kastell Zwentendorf — hf Kastell Zwentendorf Alternativname Asturis (?) Limes Noricum Abschnitt Strecke 2 Datierung (Belegung) spätflavisch, 1. bis 5. Jahrhundert n. Chr … Deutsch Wikipedia
aufhältlich — auf|hält|lich <Adj.> (bes. Amtsspr.): aufhältig. * * * auf|hält|lich <Adj.> (schweiz.): sich [vorübergehend] irgendwo aufhaltend, befindend; wohnhaft: der Geschäftsherr ist in Bern a … Universal-Lexikon
aufhältlich — auf|hält|lich (so viel wie aufhältig) … Die deutsche Rechtschreibung